Arbeitsrecht für Führungskräfte

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von Führungskräften aller Hierarchieebenen.

Insbesondere Geschäftsführungsorgane von Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen, Arbeitnehmer in Führungspositionen, leitende Angestellte und Manager zählen zu unserem Mandantenkreis. Auch in der Beratung von angestellten Ärzten verfügen wir über ausgewiesene Expertise.

Bei der Beratung von Führungskräften ist eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu beachten, da sich unter anderem aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz sowie dem Kündigungsschutzgesetz für diese Personengruppe diverse Sonderregelungen ergeben.

Sollten Sie als Führungskraft bei

  • der Gestaltung von Dienst- oder Arbeitsverträgen,
  • der Beratung wegen Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen,
  • sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen
  • oder bei vorsorglichem Informationsbedarf

kompetente Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen telefonischen Besprechungstermin oder einen persönlichen Termin in unseren Kanzleiräumen in Berlin oder Hamburg.

Wir machen uns stark für Ihren Erfolg – in jedem Fall!

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!

Sie sind Führungskraft und haben Fragen zu einem der vorgenannten Themenbereiche? Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten stehen wir in allen arbeitsrechtlichen Fragen beratend und vertretend zur Seite. Wir helfen schnell und kompetent.

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