Gekündigt, was nun?
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige
Kündigung ist für einen Arbeitnehmer von existentieller Bedeutung und
zwar nicht nur, weil sich mit Ablauf der Kündigungsfrist das bisherige Einkommen drastisch reduziert.
Um so wichtiger ist das Wissen über die geltende Rechtslage und die
schnelle Reaktion, die nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von drei
Wochen nach Zugang einer Kündigung zu erfolgen hat. Versäumen Sie diese
Frist, die mit dem Zugang der Kündigung beginnt, läuft oft überhaupt
nichts mehr.
Was muss man wissen?
Zunächst einmal, dass die Schriftform der Kündigung eingehalten worden
sein muss, um überhaupt Wirkung zu entwickeln.
Dann ist zu überprüfen, ob eine im Gesetz in bestimmter Höhe definierte
Beschäftigungsdauer vorliegt und die geforderte Mitarbeiterzahl im
Betrieb beschäftigt wird, wodurch überhaupt erst die Geltung des
Kündigungsschutzgesetzes im Einzelfall ausgelöst wird.
Erst dann stellt sich die Frage nach dem Kündigungsgrund. Man
unterscheidet hier zwischen der verhaltensbedingten, der
personenbedingten und der betriebsbedingten Kündigung.
Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren
und zwar außergerichtlich durch Aufnahme von Verhandlungen mit dem
Arbeitgeber oder gerichtlich durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Eine solche Klage ist immer auf Feststellung der Unwirksamkeit der
ausgesprochenen Kündigung gerichtet, da eine unmittelbare Klage auf
Abfindung nach deutschem Recht nicht möglich ist. Erst im Verlauf des
Gerichtsverfahrens wird in der überwiegenden Zahl der Verfahren eine
Vereinbarung zwischen den Parteien in Form eines gerichtlichen
Vergleichs geschlossen.
Was sollte man tun?
In der Situation nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung muss
zunächst darüber entschieden werden, ob gegen die Kündigung vorgegangen
werden soll, denn eins ist sicher:
Wenn Sie gegen die Kündigung nichts unternehmen, wird sie wirksam!
Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie benötigen Sie fachliche
Unterstützung, die wir Ihnen durch einen spezialisierten Fachanwalt für
Arbeitsrecht garantieren können.
Wir besprechen mit Ihnen zunächst, wie sich Ihre Position im Rahmen von
außergerichtlichen Vergleichsgesprächen darstellt und führen erste
Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber.
Gegebenenfalls erheben wir für Sie fristgemäss eine
Kündigungsschutzklage und vertreten Sie im Gerichtsverfahren durch alle
Instanzen.
Abhängig von der Rechtslage werden wir in jedem Stadium des Verfahrens
versuchen, eine auf Ihre Bedürfnisse und die Prozesslage zugeschnittene
Lösung zu erreichen, die alle sonstigen Streitpunkte einbezieht.
Was brauchen wir?
Für eine erste Beratung nach Erhalt einer Kündigung benötigen wir:
- das Kündigungsschreiben,
- den aktuellen Arbeitsvertrag
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Kopien erteilter Abmahnungen
- Angaben über die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb
- Informationen über einen etwa vorhandenen Betriebsrat