Kitzmann & Partner
Dieser Name steht für über 80 Jahre Erfahrung und Kompetenz. Wir machen uns stark für Ihren Erfolg - in jedem Fall.

Sprechen Sie sofort mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht:

Büro Hamburg
Telefon 040-330 991
hamburg@kitzmann.com

Büro Berlin
Telefon 030-756 398 40
berlin@kitzmann.com

Kündigungsrecht: Sanierungskonzept des Insolvenzverwalters kann einen sachlichen für eine Kündigung darstellen

Eine Kündigung erfolgt wegen des Betriebsübergangs, wenn dieser tragender Grund und nicht nur äußerer Anlass für die Kündigung ist. Das Kündigungsverbot des § 613a Abs. IV BGB ist aber dann nicht einschlägig, wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der “aus sich heraus” die Kündigung zu rechtfertigen vermag.

Wird die Kündigung zur Verwirklichung des im Interessenausgleich enthaltenen Sanierungskonzepts des Insolvenzverwalters zur Verbesserung des Betriebs erklärt, so liegt ein sachlicher Grund vor, der unabhängig von einem angestrebten Betriebsübergang aus sich heraus die Kündigung rechtfertigt.

Dies hat das BAG mit Urteil vom 20.09.2006 (Az. 6 AZR 249/05) entschieden.

Weitere Artikel zum Thema

Als PDF ausdrucken
75 Jahre Kanzlei fuer Arbeitsrecht