Gesamtbetriebsrat für Mitbestimmung bei betriebsübergreifendem elektronischen Datenverarbeitungssystem zuständig
Die Mitbestimmung bei der Einführung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems zur Verhaltens- und Leistungskontrolle obliegt dem Gesamtbetriebsrat, wenn das System betriebsübergreifend eingeführt werden soll und eine unterschiedliche Ausgestaltung in den einzelnen Betrieben…