Abfindungsrechner

Sie haben die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage versäumt. Das bedeutet für Sie das Folgende:

Da Sie die Rechtsunwirksamkeit Ihrer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Ihre Chancen auf Zahlung einer Abfindung sind daher gering. 🙁

Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass Ihre Kündigungsschutzklage trotz Fristversäumnis nachträglich zugelassen wird, beispielsweise wenn Sie die Kündigung während des Urlaubs zugestellt bekommen haben und daher die Klage nicht fristgerecht erheben konnten.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein solcher Fall bei Ihnen vorliegen könnte, sprechen Sie uns an. Wir prüfen die Details Ihres konkreten Falles und geben Ihnen im Rahmen einer Erstberatung eine Einschätzung Ihrer Chancen.

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