Die Rechtsanwälte der Kanzlei KITZMANN & PARTNER sind ausgewiesene Experten im Arbeitsrecht und verfügen über langjährige Erfahrung. Sollte Ihr Ansprechpartner einmal nicht verfügbar sein, ist jederzeit eine qualifizierte Vertretung sichergestellt. Umfangreiche Mandate bearbeiten wir auch im Team, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ihre wichtigsten Ansprechpartner sind:
Peter Kitzmann
Rechtsanwalt Peter Kitzmann ist spezialisiert auf die Ausarbeitung von Arbeits- und Anstellungsverträgen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen und insbesondere die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Führungskräften. Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Peter Kitzmann ist die außergerichtliche Beratung und die prozessuale Begleitung in Arbeitsrechtssachen.
Rechtsanwalt Peter Kitzmann studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und der Universität Hamburg. Sein Referendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht. Er ist seit 1978 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Peter Kitzmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Peter Kitzmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Philipp Kitzmann, LL.M.
Rechtsanwalt Philipp Kitzmann ist spezialisiert auf das Individualarbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzverfahren. Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Vergütungsansprüchen, Wettbewerbsverboten und Arbeitszeugnissen.
Rechtsanwalt Philipp Kitzmann hat sich bereits während seiner juristischen Ausbildung auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Er studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und an der Universität Hamburg, wo er sein Studium mit dem akademischen Grad „Diplom-Jurist” abschloss. Sein Referendariat verbrachte er am Kammergericht in Berlin. Darüber hinaus absolvierte er an der Universität Bielefeld einen Postgraduierten-Studiengang in Rechtsgestaltung und Prozessführung und erwarb den akademischen Grad „Master of Laws (LL.M.)” mit einer Masterthesis zu datenschutzrechtlichen Aspekten des Arbeitsverhältnisses. Philipp Kitzmann ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2017 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Philipp Kitzmann, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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