Das Arbeitsgericht Hamburg hat seinen Sitz in der Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg. Es ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem gesamten Bezirk der Freien und Hansestadt Hamburg (Justizportal Hamburg).
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, haben Sie regelmäßig drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt der Kündigung – wir prüfen die Frist und reichen die Klage fristgerecht ein.
Typischer Ablauf
1. Erstgespräch
Sie senden uns die Kündigung, Gehaltsabrechnungen und den Arbeitsvertrag zu. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und besprechen das weitere Vorgehen.
2. Klageerhebung
Wir reichen fristgerecht die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hamburg ein.
3. Güteverhandlung
Das Gericht lädt beide Parteien zu einer Güteverhandlung ein. Häufig wird hier bereits eine Einigung erzielt – oft in Form einer Abfindung.
4. Kammertermin
Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, ggf. mit Beweisaufnahme und Urteil.
Die meisten Verfahren enden bereits vor oder in der Güteverhandlung mit einem Vergleich, oft einer Abfindungsvereinbarung. Viele Einigungen kommen auch noch nach dem Gütetermin, aber vor dem Kammertermin zu Stande. Wir bereiten Sie auf jeden Termin vor und stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.