Für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber stellt schon die Gestaltung des Arbeitsvertrages das erste rechtliche Hindernis des Arbeitsverhältnisses dar. Umso wichtiger ist es, arbeitsvertragsrechtliche Fragen bereits im Vorfeld durch einen Anwalt zu klären.
Unsere Fachanwälte helfen Ihnen bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei Verhandlungen und Abschluss von Vergleichen, bei Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Managern und sonstigen Führungskräften sowie bei vielen weiteren arbeitsrechtlichen Fragen.
Als Fachanwälte können wir Sie optimal auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und gegebenenfalls auch als Vermittler zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auftreten. Wir vertreten Sie – wenn nötig – sowohl außergerichtlich, als auch vor den Arbeitsgerichten bei Streitigkeiten über Kündigung, Abmahnung oder Abfindung. Hierbei helfen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte, Ihre Interessen gegenüber der anderen Arbeitsvertragspartei durchzusetzen und dauerhaft Rechtsfrieden zu schaffen.