Referenzliste unserer Gegner

Da Rechtsanwälte mit dem Namen ihrer Mandanten nicht werben dürfen, finden Sie hier einen Auszug aus der Liste unserer Gegner gerichtlicher bzw. außergerichtlicher Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht.*

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nennung in dieser Liste unserer Referenzen mit keinerlei Werturteil über das jeweilige Unternehmen verbunden ist. Die Parteien der jeweiligen Auseinandersetzungen waren lediglich unterschiedlicher Auffassung in Rechtsfragen, die zwischenzeitlich jedoch durch unsere Einschaltung erfolgreich geklärt werden konnten.

*(BVerfG vom 12.12.2007 – 1 BvR 1625/06).

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