Abfindungsrechner

Für eine Einschätzung, ob Sie eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach Kündigung erhalten können, beantworten Sie die folgenden vier Fragen:
(Ihre Antworten werden nicht gespeichert)

Wann ist Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen?*

* als Zugangszeitpunkt gilt der Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen im Briefkasten eingeworfen oder Ihnen persönlich übergeben wurde.

Abfindungsrechner

Für eine Einschätzung, ob Sie eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach Kündigung erhalten können, beantworten Sie die folgenden vier Fragen:
(Ihre Antworten werden nicht gespeichert)

Wann ist Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen?*

* als Zugangszeitpunkt gilt der Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen im Briefkasten eingeworfen oder Ihnen persönlich übergeben wurde.

Was Sie von unserem Abfindungsrechner erwarten können

Am Ende des Fragenkatalogs von maximal vier Fragen geben wir Ihnen als Arbeitnehmer eine Einschätzung, ob sich in Ihrem Fall die Einreichung einer Kündigungsschutzklage zur Erzielung einer Abfindung lohnen könnte. Direkt auf Zahlung einer Abfindung klagen können Sie normalerweise nicht. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur, wenn eine Kündigung nach §1a KSchG ausgesprochen wurde, was in der Praxis relativ selten ist.
Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung kann sich auch aus einem Sozialplan ergeben. Auch dieser Fall spielt bei der Mehrzahl der Kündigungen keine Rolle.

Die bei weitem häufigste Konstellation, die zur Zahlung einer Abfindung an Arbeitnehmer führt, ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Im Kündigungsschutzverfahren wird die Kündigung angegriffen. Stellt sich heraus, dass die Kündigung unberechtigt war, hat sie das Arbeitsverhältnis nicht beendet, so dass es fortbesteht.

Da der Trennungswunsch des Arbeitgebers meist dennoch weiter vorhanden ist, wird er in diesen Fällen normalerweise eine Abfindung anbieten, damit es nicht zur Weiterbeschäftigung kommen muss und das Arbeitsverhältnis trotz unwirksamer Kündigung durch Abschluss eines Abfindungsvergleichs endet. Mehr als 80% aller Kündigungsschutzklagen enden mit einem Beendigungsvergleich statt mit der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers.

Wie hoch wird meine Abfindung?

Am Ende unseres Abfindungsrechners kann kein konkreter Betrag genannt werden, da der Abschluss eines Vergleichs reine Verhandlungssache zwischen den Parteien des Arbeitsgerichtsverfahrens ist. Abfindungsrechner, die einen konkreten Betrag ausrechnen, der dem Arbeitnehmer angeblich zusteht, sind daher unseriös (außer sie dienen lediglich der Berechnung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen einer Abfindungszahlung). Dennoch gibt es gängige Faustformeln, die Grundlage einer Abfindungsberechnung sein können. Diese stellen wir Ihnen am Ende unseres Abfindungsrechners vor.

Sie erhalten von uns eine erste unverbindliche Einschätzung, ob Ihre  Kündigung wirksam ist. Diese Einschätzungen am Ende unseres kurzen Fragenkatalogs dienen nur dazu, Ihnen grob Ihre Chancen in einem Kündigungsschutzverfahren aufzuzeigen und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Richtigkeit der Bewertung kann daher keine Haftung übernommen werden. Ebenfalls können mit nur vier Fragen nicht alle möglichen Varianten abgedeckt werden. Für eine umfangreiche Prüfung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzleistandorte in Berlin oder Hamburg und vereinbaren Sie dort einen Besprechungstermin mit einem unserer erfahrenen Anwälte.

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