Für eine Einschätzung, ob Ihnen eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach Kündigung zusteht, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:
Kündigungsart
Handelt es sich um eine außerordentliche (=fristlose) oder ordentliche (=unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) Kündigung?