Ihre Chancen auf Erhalt einer Abfindung sind gut! 🙂
Der Arbeitgeber trägt bei einer Kündigung die Beweislast für das Vorliegen des Kündigungsgrundes. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss er einen wichtigen Grund zur sofortigen Beendigung des Arbeitstrages nachweisen. Da Sie das behauptete Fehlverhalten nicht begangen haben, dürfte ihm dies nicht gelingen. Zudem besteht die Chance, dass die Kündigung aus formellen Gründen unwirksam ist. Hierzu zählt die Nichteinhaltung der Schriftform, die fehlende oder fehlerhafte Beteiligung des Betriebsrats oder unterbliebende Einholung der Zustimmung des Integrationsamts.
Da Sie nach Erhalt einer fristlosen Kündigung kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber erhalten und zudem das Risiko groß ist, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von zwölf Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängt, müssen Sie sich gegen die unberechtigte Kündigung schon zu Wahrung Ihrer finanziellen Ansprüche unbedingt wehren! Zusätzlich besteht die Chance auf Erhalt einer Abfindung, wenn sich die Kündigung als unberechtigt erweist.
Sie haben nach Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit sich gegen diese zur Wehr zu setzen. Kontaktieren Sie uns daher umgehend und vereinbaren Sie einen Termin beim Fachanwalt. Handeln Sie jetzt!