Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung an einen Arbeitnehmer, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten in der Zukunft zu unterlassen.
Sie erfüllt zum einen den Zweck, den Arbeitnehmer an seine vertraglichen Pflichten zu erinnern und deren Einhaltung zu verlangen. Zum anderen kommt der Abmahnung eine Warnfunktion zu, indem sie dem Arbeitnehmer deutlich macht, dass sein Verhalten den Bestand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses gefährdet.
Im Arbeitsrecht ist eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens meist zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung, daher muss die Abmahnung bestimmte inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Als Mindestinhalt muss in der Abmahnung der jeweilige Vorwurf konkret benannt werden und es müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall angedroht werden. So muss darauf hingewiesen werden, dass das angemahnte Verhalten in Zukunft unter keinen Umständen mehr geduldet wird und müssen die Maßnahmen benannt werden, zum Beispiel die Kündigung, zu denen gegriffen wird, sollte sich das jeweilige Fehlverhalten nicht ändern.
Bei ungerechtfertigt erteilten Abmahnungen bestehen durchaus Möglichkeiten, sich zu wehren. Der Arbeitnehmer kann durch Klage vor dem Arbeitsgericht erreichen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Ebenso kann das Recht bestehen, eine Gegendarstellung zum Abmahnungssachverhalt in die Personalakte aufnehmen zu lassen. Ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber die Gegendarstellung im Anschluss an die Abmahnung in die Personalakte heften und dort mindestens genauso lange aufbewahren, wie auch die Abmahnung aufbewahrt wird.
Abmahnung: Was wir für Sie tun können
Sie haben eine Abmahnung erhalten, die Sie für ungerechtfertigt halten und möchten dagegen vorgehen? Oder haben Sie eine Kündigung erhalten, sind aber der Ansicht, dass Sie vorher hätten abgemahnt werden müssen? Kontaktieren Sie uns gerne, dann beraten wir Sie telefonisch oder persönlich zum Thema Abmahnung.
