Ich kann die Kanzlei Kitzmann & Partner Rechtsanwälte in Berlin uneingeschränkt weiterempfehlen. Von ersten Telefonat an fühlte ich mich hier gut aufgehoben. Ich habe Herrn Kitzmann jederzeit als sehr kompententen und versierten Anwalt erlebt. Gleichzeitig hat er mir in seiner sympathischer Art geduldig und vor allem verständlich alle Fragen beantwortet. Rückmeldungen auf Anfragen erfolgten immer zeitnah. So beraten und unterstützt gab es in der Sache für mich keine Überraschungen, wir konnten ein sehr gutes Verhandlungsergebnis erzielen. Von mir gibt’s ganz klar ein „Daumen hoch“ für diese Kanzlei!
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Wir sind eine ausschließlich im Arbeitsrecht tätige Anwaltskanzlei, gegründet im Jahr 1930 in Berlin. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Bei uns erhalten Sie kompetente Hilfe und umfassende Beratung zu allen Themenbereichen des Arbeitsrechts. Wir übernehmen Ihre gerichtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren. Im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen bilden die folgenden Themen den Schwerpunkt unserer Tätigkeiten:
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Öffnungszeiten
Montag 9:00 ‑ 18:00 Uhr
Dienstag 9:00 ‑ 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 ‑ 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 ‑ 18:00 Uhr
Freitag 9:00 ‑ 18:00 Uhr

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Sie erreichen unser zentral an der Ecke der Straßen Unter den Linden / Friedrichstraße gelegenes Berliner Büro während der aufgeführten Öffnungszeiten. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. In dringenden Fällen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb der genannten Zeiten zur Verfügung.
Die Kanzlei KITZMANN & PARTNER besteht seit 1930 und ist ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten Deutschlands – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens. Wir machen uns stark für Ihren Erfolg – in jedem Fall!
Wir beraten Sie vor und nach Ausspruch einer Kündigung, prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Berlin oder anderen Gerichtsorten. Besonders im Kündigungsschutzrecht ist ein Fachanwalt mit profunden Kenntnissen der aktuellen arbeitsrechtlichen Urteile unverzichtbar.
Wir verhandeln für Berliner Arbeitnehmer und Arbeitgeber Abfindungen, gestalten Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und sichern Ihre Interessen bei der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wir prüfen und gestalten für Berliner Unternehmer rechtssichere Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle. Leitende Angestellte und Führungskräfte haben oft besondere rechtliche Fragen – wir beraten Sie gezielt für Ihre verantwortungsvolle Position.
Neben Kündigung und Vertrag beraten wir Sie zu Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Elternzeit, Urlaub und allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragen. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen – außergerichtlich und vor Gericht.
Wir erörtern mit Ihnen offen die Erfolgsaussichten und wägen Chancen und Risiken ab. Da der finanzielle Aspekt eine große Rolle spielt, sind wir bestrebt, Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden und Ihre Angelegenheit möglichst kostenschonend außergerichtlich zu erledigen. Sollte es doch zum Prozess kommen, finden Sie in uns einen kompetenten Rechtsbeistand mit hohem wirtschaftlichem Sachverstand. Unsere Rechtsanwälte verfügen über ausgezeichnete Referenzen und Bewertungen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat seinen Sitz am Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin. Es ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem gesamten Bezirk Berlin (berlin.de). Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, haben Sie regelmäßig drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt der Kündigung – wir prüfen die Frist und reichen die Klage fristgerecht ein.
Typischer Ablauf
1. Erstgespräch
Sie senden uns die Kündigung, Gehaltsabrechnungen und den Arbeitsvertrag zu. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und besprechen das weitere Vorgehen am Telefon oder per Videokonferenz.
2. Klageerhebung
Wir reichen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin ein.
3. Güteverhandlung
Das Gericht lädt beide Parteien zu einer Güteverhandlung ein. Häufig wird hier bereits eine Einigung erzielt – oft in Form einer Abfindung.
4. Kammertermin
Kommt keine Einigung zustande, folgt nach einigen Monaten der Kammertermin, ggf. mit Beweisaufnahme und Urteil.
Die meisten Verfahren enden bereits in der Güteverhandlung mit einem Vergleich, oft einer Abfindungsvereinbarung. Wir bereiten Sie auf jeden Termin vor und stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
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Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin zur umfassenden Klärung Ihrer arbeitsrechtlichen Fragen. Der Erstkontakt ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos!
Bewertungen unserer Kanzlei
Die Kanzlei Kitzmann & Partner hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten und auch vetreten. Schon im ersten Gespräch hat Herr Kitzmann mich von seiner Professionalität überzeugt. Obwohl der Termin sehr kurzfristig zu Stande kam, hatte er sich in kürzester Zeit mit allen Details meines Falls ausgiebig befasst und konnte mich umfänglich beraten. Insbesonder war/bin ich mit seiner Kompetenz, seiner Sorgfalt, der Erreichbarkeit (Rückrufe erfolgten stets am gleichen Tag) und schlussendlich mit der Qualität seiner Arbeit sehr zufrieden. Als Mandant in einem Arbeitsrechtsstreit ist man häufig ungeduldig, Herr Kitzmann konnte durch seine Erfahrenheit und Ruhe schlussendlich einen Vergleich aushandeln, der für mich im Ergebnis überaus zufriedenstellend ist. Vielen Dank hierfür.
Ohne meinen Fall hier näher zu schildern, möchte ich jeder Person, die einen Fachmann in Sache Arbeitsrecht benötigt, diese Rechtsanwälte Kitzmann & Partner sehr empfehlen. Ich bedanke mich auf diesem Wege auch nochmals für die Hilfe.
