Abfindungsrechner

Für eine Einschätzung, ob Ihnen eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach Kündigung zusteht, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:

Wieviele Arbeitnehmer sind in Ihrem Betrieb beschäftigt?*

* Zählen Sie dabei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden als 0,5 Arbeitnehmer und maximal 30 Stunden als 0,75 Arbeitnehmer. Mitarbeiter mit mehr als 30 Wochenstunden zählen als 1 Arbeitnehmer.