★★★★★
4,9 bei 241 Bewertungen
Rufen Sie jetzt an!
local_phoneBerlinlocal_phoneHamburglocal_phoneHannover
  • Kanzlei
    • Berlin
    • Hamburg
    • Hannover
    • Referenzen
  • Kompetenzen
    • Abfindung
    • Abmahnung
    • Abwicklungsvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Fortbildungskosten
    • Kündigung
    • Urlaub
    • Wettbewerbsverbot
    • Zeugnis
  • Köpfe
    • Peter Kitzmann
    • Philipp Kitzmann
  • Kontakt
    • Berlin
    • Hamburg
    • Hannover
    • Online
Top Bewertungen
kanzlei@kitzmann.com
Kanzlei-Hotline (KI)
kuendigung

Kündigung wegen Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber

vor 17 Jahren
magnus

Eine zur Kündigung berechtigende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer in einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht hat.

Eine kündigungsrelevante erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten kann sich im Zusammenhang mit der Erstattung einer Strafanzeige im Einzelfall aber auch aus anderen Umständen ergeben.

Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht ist stets dahin zu konkretisieren, dass sich die Anzeige des Arbeitnehmers nicht als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten darstellen darf.

BAG Urteil vom 03.07.2003 (2 AZR 235/02)

Arbeitgeber, Kündigung
Vorheriger Beitrag
Abfindungsvereinbarung durch Austausch von Emails
Nächster Beitrag
Keine fristlose Kündigung bei Fehlbuchung eines Kassierers

Ähnliche Beiträge

Geld

Lohnwucher

17. September 2009
kuendigung

Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Wegfall eines Auftrags

15. Februar 2009
kalender

Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung bei Ausspruch ‚zum nächstmöglichen Zeitpunkt‘

20. Juni 2013

Neueste Beiträge

  • Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht bei Arbeitsvertragsänderungen
  • Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten
  • BAG billigt Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Krankenschwester muss keine Nachtschichten arbeiten
  • Entschädigung für Diskriminierung wegen Schwangerschaft

Themenseiten

  • Abfindung
  • Abfindungsrechner
  • Abmahnung
  • Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover
  • Arbeitsrecht für Führungskräfte
  • Arbeitsvertrag
  • Attorneys / Certified Employment Law Specialists
  • Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
  • Blog Home Page
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Info: Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung – Was ist das genau?
  • Kündigung
  • Kündigung in der Corona-Krise
  • Online-Mandat im Arbeitsrecht
  • Presse und Medien
  • Rückzahlung von Fortbildungskosten
  • Search Results Page
  • Teilzeit
  • Urlaub
  • Wettbewerbsverbot
  • Zeugnis

Schlagwörter

Abfindung Abmahnung AGB AGB Kontrolle AGG Altersdiskriminierung Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsplatz Arbeitsvertrag Arbeitszeit Aufhebungsvertrag Ausbildungskosten BDSG Befristung Betriebsbedingte Kündigung Betriebsrat Betriebsübergang Datenschutz Diskriminierung Elternzeit fristlose Kündigung Gewerkschaft Krankheit Kündigung Kündigungsfrist Kündigungsschutz Kündigungsschutzklage Probezeitkündigung Rückzahlungsklausel Schwangerschaft Schwerbehinderung Sozialauswahl Streik Tarifvertrag Teilzeit TZBfG Urlaub Urlaubsabgeltung Verdachtskündigung Vergleich Wettbewerbsverbot Zeugnis Änderungskündigung

Erfahrung hat Zukunft

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir in der Beratung und außergerichtlichen Konfliktbeilegung ebenso erfahren wie in der Vertretung von Mandanten vor den Arbeitsgerichten. Unsere Professionalität garantiert Ihnen eine optimale Begleitung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Mitgliedschaften

– Deutscher Anwaltverein
– Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
– Deutscher Arbeitsgerichtsverband
– Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte
– Juristische Gesellschaft zu Berlin
– Gesellschaft Hamburger Juristen

sehr gute Bewertungen

hohe Erfolgsquote

ausgezeichnete Referenzen

bundesweit tätig

Erfahrung seit 1930

E-Mail
X
LinkedIn
Xing

© KITZMANN & PARTNER

  • English
  • Urteilssammlung
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Downloads