★★★★★
4,9 bei 241 Bewertungen
Rufen Sie jetzt an!
BerlinHamburgHannover
Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Kanzlei
    • Berlin
    • Hamburg
    • Hannover
    • Referenzen
  • Kompetenzen
    • Abfindung
    • Abmahnung
    • Abwicklungsvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Fortbildungskosten
    • Kündigung
    • Urlaub
    • Wettbewerbsverbot
    • Zeugnis
  • Köpfe
    • Peter Kitzmann
    • Philipp Kitzmann
  • Kontakt
    • Berlin
    • Hamburg
    • Hannover
    • Online
kanzlei@kitzmann.com
aufhebungsvertrag

AGB: Überraschende Kündigungsklausel in Formulararbeitsverträgen unwirksam

vor 18 Jahren
Philipp Kitzmann

Bei einer optischen Hervorhebung des Zeitraumes einer sachgrundlosen Befristung in einem Formulararbeitsvertrag braucht der Vertragspartner nicht damit zu rechnen, dass daneben in der gleichen Vertrags im Kleingedruckten ohne gestalterische Hervorhebung eine wesentlich kürzere Probezeitbefristung geregelt ist.

Steht in einer groß gedruckten Passage des Arbeitsvertrages, dass der Zeitvertrag ein Jahr lang laufen soll, so ist eine wesentlich kleiner gedruckte Klausel unwirksam, wenn sie besagt, dass das Arbeitsverhältnis schon nach sechs Monaten Probezeit endet “ohne dass es einer Kündigung bedarf”. Im Hinblick auf die drucktechnische Hervorhebung der einjährigen Laufzeit handelt es sich bei der anderen Passage um eine versteckte Klausel, die daher nicht wirksam sein kann.

Dies hat das LAG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 24.01.2007 (3 Sa 489/06)  entschieden.

Philipp Kitzmann

Neueste Beiträge

  • Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht bei Arbeitsvertragsänderungen
  • Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten
  • Entschädigung für Diskriminierung wegen Schwangerschaft
  • Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung bei Ausspruch ‚zum nächstmöglichen Zeitpunkt‘
  • Ausschluss der Haftung für Vorsatz durch vertragliche Ausschlussklausel

Themenseiten

  • Abfindung
  • Abfindungsrechner
  • Abmahnung
  • Arbeitsrecht für Führungskräfte
  • Arbeitsvertrag
  • Attorneys / Certified Employment Law Specialists
  • Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Fachanwalt Arbeitsrecht Hannover
  • Kündigung
  • Online-Mandat im Arbeitsrecht
  • Presse und Medien
  • Rückzahlung von Fortbildungskosten
  • Suchergebnisse
  • Teilzeit
  • Urlaub
  • Wettbewerbsverbot
  • Zeugnis

Erfahrung hat Zukunft

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir in der Beratung und außergerichtlichen Konfliktbeilegung ebenso erfahren wie in der Vertretung von Mandanten vor den Arbeitsgerichten. Unsere Professionalität garantiert Ihnen eine optimale Begleitung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Mitgliedschaften

– Deutscher Anwaltverein
– Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
– Deutscher Arbeitsgerichtsverband
– Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte
– Juristische Gesellschaft zu Berlin
– Gesellschaft Hamburger Juristen

sehr gute Bewertungen

hohe Erfolgsquote

ausgezeichnete Referenzen

bundesweit tätig

Erfahrung seit 1930

E-Mail-Adresse
X
LinkedIn
Xing

© KITZMANN & PARTNER

  • English
  • Urteilssammlung
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Downloads