Agentur für Arbeit: Keine Sperrzeit für Arbeitsaufgabe wegen Passivrauchens
Zum Passivrauchen gezwungene Arbeitnehmer dürfen nach einer Entscheidung des Hessisches Landessozialgerichtes sofort kündigen. Im Zwang zum passiven Rauchen liegt ein “wichtiger Grund” i.S.d. §626 BGB, der eine sofortige Kündigung rechtfertige.…