Arbeitsrecht von A bis Z
Wir bieten Rechtsberatung in allen Bereichen des Arbeitsrechts von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis. Hier finden Sie grundlegende Informationen zu den wichtigsten Stichwörtern:
Abfindung
Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht in den meisten Fällen nicht. Ob Verhandlungen über eine Abfindung Aussicht auf Erfolg haben, hängt daher meist von den Erfolgschancen eines Kündigungsschutzprozesses ab.
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Abmahnung
Eine Abmahnung soll den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinweisen, aber auch gleichzeitig auf Konsequenzen hinweisen, sollte das abgemahnte Verhalten zukünftig nicht unterlassen werden. Bei ungerechtfertigt erteilten Abmahnungen bestehen durchaus Möglichkeiten, sich zu wehren.
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Arbeitsvertrag
Die zu erbringenden gegenseitigen Leitungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch den Arbeitsvertrag geregelt. Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich und schriftlich abgeschlossen werden.
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Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während ein Abwicklungsvertrag nach Ausspruch einer Kündigung nur noch die weiteren Modalitäten regelt.
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall je Krankheit. Durch diese Leistung sind Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall noch finanziell abgesichert.
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Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
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Teilzeitarbeit
Als Teilzeitarbeit wird ein Anstellungsverhältnis verstanden, bei dem der Arbeitnehmer gemäß Arbeitsvertrag regelmäßig eine geringere Stundenanzahl leisten muss als ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer.
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Urlaubsanspruch
Einen Anspruch auf Erholungsurlaub haben alle Arbeitnehmer, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht und die Wartezeit zur Vermeidung von Doppelurlaubsansprüchen zurückgelegt ist.
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Wettbewerbsverbot
Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist dem Arbeitnehmer jegliche Konkurrenztätigkeit untersagt, ohne dass dies einer arbeitsvertraglichen Regelung bedarf. Ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen diese Pflicht rechtfertigt eine Kündigung. Verstößt der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot, ist er dem Arbeitgeber zudem schadensersatzpflichtig.
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Zeugnis
Der Arbeitnehmer hat bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Ausstellung eines Endzeugnisses. Ebenso kann der Arbeitgeber aus gegebenem Anlass auch ein Zwischenzeugnis während der Fortdauer des Arbeitsverhältnisses verlangen. Dabei hat der Arbeitnehmer jeweils die Wahl sich ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis erteilen zu lassen.
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