Lehnt der Arbeitgeber den Wunsch einer Teilzeitkraft auf Ausweitung Ihrer Stelle trotz Vorhandenseins eines geeigneten Arbeitsplatzes ab, so kann dies einen Schadensersatzanspruch in Höhe der angemessenen Vergütung auslösen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (5 (3) Sa 13/06).
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