★★★★★
4,9 bei 241 Bewertungen
Rufen Sie jetzt an!
local_phoneBerlinlocal_phoneHamburglocal_phoneHannover
  • Kanzlei
    • Berlin
    • Hamburg
    • Hannover
    • Referenzen
  • Kompetenzen
    • Abfindung
    • Abmahnung
    • Abwicklungsvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Fortbildungskosten
    • Kündigung
    • Urlaub
    • Wettbewerbsverbot
    • Zeugnis
  • Köpfe
    • Peter Kitzmann
    • Philipp Kitzmann
  • Kontakt
    • Berlin
    • Hamburg
    • Hannover
    • Online
Top Bewertungen
kanzlei@kitzmann.com
Arbeitsvertrag

Schriftformerfordernis beim befristeten Arbeitsvertrag

vor 14 Jahren
magnus

Die Abrede, ein Arbeitsvertrag solle nur befristet abgeschlossen werden, bedarf der Schriftform.

Die (früher) übliche Verwaltungspraxis, den Durchschlag für die Personalakte arbeitgeberseits nur mit einem Namenszeichen zu versehen, ersetzt die Schriftform nicht. Die Einhaltung der Schriftform ist durch den darlegungs- und beweispflichtigen Arbeitgeber nicht nachgewiesen, wenn er allein nachweisen kann, dass ein beidseits vollständig untezeichentes Original ausgestellt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird, wenn dieser bestreitet, ein solches erhalten zu haben.

LAG München, Urteil vom 21.08.2012, Aktenzeichen: 6 Sa 1149/11

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

Arbeitsvertrag, Befristung, Schriftform
Vorheriger Beitrag
Kein Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Nächster Beitrag
Wechsel zu einer „Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft“ als Umgehung eines Betriebsübergangs

Ähnliche Beiträge

weihnachten

AGB Kontrolle des Freiwilligkeitsvorbehalts zur Zahlung einer Weihnachtsgratifikation

9. Dezember 2010
dienstwagen

Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit

19. Januar 2011
Kanzlei für Arbeitsrecht

Befristung: Arbeitgeberbezogenheit des Anschlussverbots in § 14 Abs 2 S 2 TzBfG

18. Februar 2009

Neueste Beiträge

  • Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht bei Arbeitsvertragsänderungen
  • Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten
  • BAG billigt Staffelung der Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Krankenschwester muss keine Nachtschichten arbeiten
  • Entschädigung für Diskriminierung wegen Schwangerschaft

Themenseiten

  • Abfindung
  • Abfindungsrechner
  • Abmahnung
  • Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover
  • Arbeitsrecht für Führungskräfte
  • Arbeitsvertrag
  • Attorneys / Certified Employment Law Specialists
  • Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
  • Blog Home Page
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Info: Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarung – Was ist das genau?
  • Kündigung
  • Kündigung in der Corona-Krise
  • Online-Mandat im Arbeitsrecht
  • Presse und Medien
  • Rückzahlung von Fortbildungskosten
  • Search Results Page
  • Teilzeit
  • Urlaub
  • Wettbewerbsverbot
  • Zeugnis

Schlagwörter

Abfindung Abmahnung AGB AGB Kontrolle AGG Altersdiskriminierung Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsplatz Arbeitsvertrag Arbeitszeit Aufhebungsvertrag Ausbildungskosten BDSG Befristung Betriebsbedingte Kündigung Betriebsrat Betriebsübergang Datenschutz Diskriminierung Elternzeit fristlose Kündigung Gewerkschaft Krankheit Kündigung Kündigungsfrist Kündigungsschutz Kündigungsschutzklage Probezeitkündigung Rückzahlungsklausel Schwangerschaft Schwerbehinderung Sozialauswahl Streik Tarifvertrag Teilzeit TZBfG Urlaub Urlaubsabgeltung Verdachtskündigung Vergleich Wettbewerbsverbot Zeugnis Änderungskündigung

Erfahrung hat Zukunft

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir in der Beratung und außergerichtlichen Konfliktbeilegung ebenso erfahren wie in der Vertretung von Mandanten vor den Arbeitsgerichten. Unsere Professionalität garantiert Ihnen eine optimale Begleitung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Mitgliedschaften

– Deutscher Anwaltverein
– Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
– Deutscher Arbeitsgerichtsverband
– Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte
– Juristische Gesellschaft zu Berlin
– Gesellschaft Hamburger Juristen

sehr gute Bewertungen

hohe Erfolgsquote

ausgezeichnete Referenzen

bundesweit tätig

Erfahrung seit 1930

E-Mail-Adresse
X
LinkedIn
Xing

© KITZMANN & PARTNER

  • English
  • Urteilssammlung
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Downloads