Schlechtleistungen bei Zwischenprüfung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung im Berufsausbildungsverhältnis
Schlechte Leistungen eines Auszubildenden beim Absolvieren der Zwischenprüfung kommen bei einem Auszubildenden, der fast zwei Drittel der Ausbildungszeit absolviert hat, als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nur dann…