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Keine höhere Betriebsrente wegen Nutzung eines Dienstwagens

vor 17 Jahren
magnus

Einem Arbeitnehmer steht kein Anspruch auf eine höhere Betriebsrente zu, weil ihm ein Dienstwagen zur Verfügung stand. Eine Betriebsrente berechne sich regelmäßig nur aus dem Gehalt, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 07.12.2006, Az. 11 Sa 629/06).

Zwar werden die mit der Nutzung eines Dienstwagens verbundenen finanziellen Vorteile steuerlich als Gehaltsbestandteil gewertet. Das hat aber rentenrechtlich keine Auswirkungen.

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