Gesundheitsdaten in der Personalakte sind vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen
Werden sensible Gesundheitsdaten in die Personalakte aufgenommen, so muss dies unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers geschehen. Dies folgt aus der Gewährleistung des grundgesetzlich garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Arbeitnehmer hat…