Keine Obliegenheitsverletzung durch Erteilung eines außergerichtlichen Auftrags an den Anwalt nach Erhalt einer Kündigung
Das Amtsgericht Hamburg setzte sich in einer Entscheidung vom 10.02.2006 (11 C 304/05) mit dem Deckungsschutz des Rechtsschutzversicherers für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts bei Abwehr einer Änderungskündigung auseinander. Beauftragt der…